Sachverständigenbüro Markus Sodenkamp

Rechtssicherheit in der Entsorgung schaffen

Leistungen Gutachten nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV.)

 

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung zum ersten August 2018 haben sich die Anforderungen an die Getrenntsammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen verschärft.

Getrennt gehalten werden müssen Pappe, Papier und Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle und weiteren gewerbliche und industrielle Abfälle die nach Art, Schadstoffgehalt- und Reaktionsvermögen wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können. Das Ziel ist eine Getrenntsammlungsquote von 90%, welche durch den Abfallerzeuger erreicht werden soll. Hierdurch sollen die Verwertung und das Recycling erhöht und die Beseitigung verringert werden.

Wird eine Getrenntsammlungsquote von 90% nicht erreicht, ist der gemischte Abfall einer Vorbehandlungsanlage zu zuführen, welche die Stoffe separiert. Hierdurch erhöhen sich die Entsorgungskosten für gemischte Abfälle erheblich. Der Kostensteigerung kann entgehen, wer die Getrennthaltungsquote von 90% erreicht und dies gegenüber der Behörde durch ein Sachverständigengutachten nachweisen kann. 

Als unabhängiger, zertifizierter Sachverständiger für Abfallentsorgung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich Gutachten über die Abfallgetrennthaltungsquote gemäß Gewerbeabfallverordnung.


Leistungsbestandteile:

  • persönliche Beratung und Betreuung
  • persönliche Inaugenscheinnahme
  • Kontrolle von Abfallbilanzen und Entsorgungsrechnungen
  • Fotodokumentation
  • Berechnung der Getrennthaltungsquote
  • Erstellung des Gutachtens
  • Druck, Bindung, sowie Speicherung und zur Verfügung stellen auf elektronischen Medien
  • Kommunikation mit Behörden bzgl. Anerkennung und der Verlängerung der Nachweisfrist

 

Die Berechnung meiner Leistungen erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des JVEG